RAUCHMELDERPFLICHT RHEINLAND-PFALZ
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Rheinland-Pfalz?
für Neu- und Umbauten: seit 23.12.2003
für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 12.07.2012
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
In Schlafzimmern und Kinderzimmern
In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
Wer ist Verantwortlich für die Wartung (Betriebsbereitschaft)?
Die Eigentümer sind auch für die Betriebssicherheit der Melder verantwortlich. Diese ist durch wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Instandsetzungen zu gewährleisten. Eine Übertragung der Wartung auf die Wohnungsnutzer (Mieter) muss vertraglich vereinbart werden.
Weiter Informationen findet ihr in der Rheinland-Pfälzischen Landesbauordnung und unter www.rauchmelder-lebensretter.de
Wehrführer
Christoph Meyer
Taubenweg 1, 57614 Borod
info@feuerwehr-borod.de